Allgemeine ­Geschäfts­bedingungen
Grafik Design

1. GELTUNG & UMFANG

1.1. KADAI DESIGN / Daniela Kargl – im Folgenden als KADAI Design bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbezie­hungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von KADAI Design ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Ver­bindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der KADAI Design bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von KADAI Design sind freibleibend und unverbindlich. Bei Neukunden ist eine Anzahlung von 30% der Auftragssumme zu erteilen, es sei denn auf dem Angebot ist es in schriftlicher Form anders festgehalten.

2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei KADAI Design gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch KADAI Design zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass KADAI Design zweifelsfrei zu erkennen gibt (zB durch Tätigwerden auf- grund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.

3. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

3.2. Der Kunde wird KADAI Design unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeu­tung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von KADAI Design wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.3. Alle Leistungen der KADAI Design (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge und Farb- ausdrucke etc.) sind vom Kunden vor Produktion zu überprüfen und längstens binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.4. Beinhalten die vom Kunden freigegebenen Unterlagen Fehler (zB Tipp- oder Rechtschreibfehler), so ist KADAI Design dafür in keinster Weise haftbar zu machen.

3.5. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. KADAI Design haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird KADAI Design wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Firma KADAI Design schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

4. FREMDLEISTUNGEN / BEAUFTRAGUNG DRITTER

4.1. KADAI Design ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertrags- gegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).

4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.

4.3. KADAI Design wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fach­liche Qualifikation verfügen.

5. TERMINE

KADAI DESIGN

GRAFIK DESIGN I WERBUNG I MARKETING

Daniela Kargl
Kirchplatz 2 / Top 5
A – 8600 Bruck an der Mur

E office@kadai.at
T +43 (0)650/ 316 83 12
W www.kadai.at

5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. KADAI Design bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er KADAI Design eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende, Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an KADAI Design.

5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von KADAI Design.

5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von KADAI Design – entbindet KADAI Design jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), in Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

6. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

KADAI Design ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

* die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;

* berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von KADAI Design weder Vorauszahlungen leistet, noch vor Leistung von KADAI Design eine taugliche Sicherheit bietet.

7. HONORAR

7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von KADAI Design für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. KADAI Design ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

7.2. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte erhält KADAI Design mangels abweichender Vereinbarung ein Honorar in der Höhe von 15 % des über sie abgewickelten Werbeetats. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.3. Alle Leistungen von KADAI Design, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden ge­sondert entlohnt. Alle von KADAI Design erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. (zB Botendienste, Ver- sandkosten, Reisen oder auch Übernächtigungen).

7.4. Kostenvoranschläge der KADAI Design sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von KADAI Design schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird KADAI Design den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

7.5. Für alle Arbeiten von KADAI Design, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt KADAI Design eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich KADAI Design zurückzustellen.

8. ZAHLUNG

8.1. Die Rechnungen von KADAI Design werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, und prompt ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von KADAI Design.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann KADAI Design sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von KADAI Design aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von KADAI Design schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

9. EIGENTUMSRECHT UND URHEBERSCHUTZ

9.1. Alle Leistungen von KADAI Design einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Fotos), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von KADAI Design und können von KADAI Design jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Verein­barung mit KADAI Design darf der Kunde die Leistungen von KADAI Design nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von KADAI Design setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von KADAI Design dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

9.2. Änderungen von Leistungen von KADAI Design, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von KADAI Design und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

9.3. Für die Nutzung von Leistungen von KADAI Design, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von KADAI Design erforderlich. Dafür steht KADAI Design und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

9.4. Für die Nutzung von Leistungen von KADAI Design bzw. von Werbemitteln, für die KADAI Design konzeptionelle oder ge­stalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung von KADAI Design notwendig.

9.5. Dafür steht KADAI Design im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.

10. KENNZEICHNUNG

10.1. KADAI Design ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf KADAI Design und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

10.2. KADAI Design ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo sowie mit den erstellten Unterlagen auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

11. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

11.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch KADAI Design schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch KADAI Design zu.

11.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Firma KADAI Design alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. KADAI Design ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für KADAI Design mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

11.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von KADAI Design ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

11.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungs- verletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von KADAI Design beruhen.

11.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

11.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert, exklusive Steuern, begrenzt.

12. HAFTUNG

12.1. KADAI Design wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung von KADAI Design für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn KADAI Design ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet KADAI Design nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

12.2. KADAI Design haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1.Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des IPRG und des UN Kaufrechts. Gerichtsstand für sämtliche Klagen, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und KADAI Design ergeben, ist der Wohnsitz von KADAI Design.

13.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

13.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.

Allgemeine Geschaefts­bedingungen
Humanenergetik

1. Leistungen des Anbieters:

Alle durchgeführten Sitzungen und Seminare sind kostenpflichtig (siehe dazu unter Punkt 4)

2. Haftung des Anbieters:

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass Auskünfte falsch verstanden oder falsch befolgt werden. Jedenfalls wenn medizinische, psychologische, psychiatrische, rechtliche, steuerliche, finanzielle oder wirtschaftliche Auskünfte angefragt werden, haben die Antworten nur unverbindlichen Charakter und stellen eine Art Vorab-Information dar. Die vom Anbieter innerhalb von Seminaren und Sitzungen erteilten Auskünfte ersetzen keinesfalls eine persönliche Beratung eines auf den genannten Gebieten fachlich ausgebildeten Spezialisten (z.B. Ärzte, Psychologen, Steuerberater, Rechtsanwalt etc.). Die Befolgung von Ratschlägen aus einer Auskunft liegt außerhalb der Verantwortung des Anbieters. Jeder Teilnehmer handelt daher auf eigene Verantwortung.

Die Teilnahme an Seminaren, Sitzungen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es wird für Sach- und Personenschäden keine Haftung übernommen. Der Teilnehmer haftet für durch ihn verursachte Schäden selbst. 

3. Haftung des Klienten:

Der Klient haftet für die missbräuchliche Nutzung der Dienste, Verstöße gegen die allgemeinen Nutzungsbedingungen oder sonstigen Obliegenheiten. Der Klient verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass kein unbefugter Benutzer die Dienste in Anspruch nimmt und hat die Entgelte zu zahlen, die durch Mitbenutzer oder unbefugte Nutzung entstanden sind.

4. Entgelt:

Die von KADAI Design mit Herzensenergie und in der HP angegebenen Preise sind Fixpreise und sofort zu bezahlen.

5. Stornobedingungen bei Seminaren:

Sämtliche Seminargebühren sind durch Vorabüberweisung, bis längstens 14 Tage vor Seminarbeginn, zu entrichten.

Die Anzahlung beträgt € 100,– mit Einlangen der Anzahlung ist der Seminarplatz gesichert. Dieser Betrag wird im Falle einer Stornierung als Verwaltungsaufwand einbehalten und für den Besuch eines Folgeseminars gutgeschrieben.

Absagen zu bereits angemeldeten Seminaren haben schriftlich zu erfolgen.

Bereits angetretene Seminare werden, auch bei frühzeitigem Ausstieg, verrechnet.

6. Stornobedingungen bei Sitzung/Beratung: 

Sämtliche Sitzungs- und Beratungsgebühren sind beim Termin zu entrichten.

Absagen zu bereits angemeldeten Terminen haben schriftlich zu erfolgen.

Bei Absagen von Terminen gilt folgende Regelung:

  • am Termintag werden 100 % des vereinbarten Honorars verrechnet – ausgenommen ärztl. Bestätigung

7. Änderungen im Veranstaltungsprogramm:

Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Der Anbieter behält sich daher Änderungen von Veranstaltungsorten, Kursterminen, Beginn- und Endzeiten und Trainern vor. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse werden entsprechende Ersatztermine mit den Teilnehmern koordiniert. Ein Ersatz für entstandene Aufwendungen (Reise-, Aufenthalts-, Verdienstentgangskosten etc.) und sonstige Ansprüche gegenüber dem Anbieter ist daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bzw. Stundenplanumstellungen bei Lehrgängen. Der Anbieter kann keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in seinen Publikationen und Internetseiten übernehmen.

8. Minderjährigenschutz:

Minderjährige sind von der Nutzung ausgeschlossen.

Ausnahme:

Beibringung einer schriftlichen Einwilligung des Erziehungsberechtigten.

9. Sitzungs- und Seminarverhalten:

Achten Sie bitte bereits vor der Buchung auf die für Sie entstehenden Kosten.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, einzelne Teilnehmer auszuschließen, wenn diese die Sicherheit oder den Lernerfolg anderer beeinträchtigen. Daraus ersteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kurskosten durch den Teilnehmer.

10. Erklärung:

Die Kurs- und Skripteninhalte von KADAI Design mit Herzensenergie dienen nicht dazu Diagnosen, Behandlungen und Therapieempfehlungen zu geben. Die Inhalte sind kein Ersatz für eine medizinische oder psychologische Behandlung und stellen auch keine Empfehlung dar eine solche Behandlung zu unterlassen oder abzubrechen. Auch wenn es so scheinen sollte, dass durch eine Kursteilnahme Verbesserungen eintreten ist das nicht als Hinweis zu werten, dass eine medizinische Behandlung unnötig ist.

Wir weisen darauf hin, dass es ausschließlich Berufsgruppen mit Erlaubnis der Ausübung der Heilkunde vorbehalten ist Diagnosen zu stellen, Medikamente zu verordnen sowie Krankheiten zu behandeln.

Das Lehren und Weitergeben von Skripten und Kursinhalten – ausgenommen an Klienten im Zuge einer Anwendung – bedarf einer schriftlichen Erlaubnis von KADAI Design mit Herzensenergie.

Ausbildungskonzepte, Methoden, Kursinhalte und Skripten dürfen weder im Gesamten noch in Teilen verwendet und keine Seminare, Workshops oder Übungsgruppen gegen Entgeld angeboten werden.

11. Klagsverhalten:

Zahlungsunwillige Personen bzw. Personen welche der oa. Erklärung zuwiderhandeln werden ausnahmslos einem Rechtsanwalt übergeben.

Alle anfallenden Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren sind vom Beklagten zu entrichten.

12. Schlussbestimmungen: 

Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters in Bruck/Mur. Zwingende Bestimmungen des KSchG bleiben unberührt.